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Haftet der Händler mehr, wenn der Hersteller direkt liefert?

günstig für Händler betrifft Käufer, Konsumenten, Händler, Hersteller
Nein. Der Händler steht Ihnen nur für die Pflichten ein, die ihn selbst treffen: einen geeigneten Erzeuger auszuwählen, die Ware einwandfrei zu lagern, auf Gefahren hinzuweisen und ordentlich zu verpacken. Für jedes Verschulden des Herstellers haftet er nicht. Daran ändert sich nichts dadurch, dass die Ware unmittelbar vom Hersteller zu Ihnen geliefert wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1979)

Der Händler (hier Drogist) haftet dem Käufer gegenüber nur für die Erfüllung der ihn selbst treffenden Pflichten, wie Auswahl eines geeigneten Erzeugers, einwandfreie Lagerung der Ware, Hinweis auf Gefahren, ordnungsgemäße Verpackung. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 15.

Im Gesetz

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