Haftet die Bank für die Fehler ihres Anlageberaters?
günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsumenten, Banken, Anlageberater
Ja. Ein Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen erbringt, haftet für das Verhalten jener Personen, die es dabei einsetzt. Ein Anlageberater ist grundsätzlich seinem Geschäftsherrn zuzurechnen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet gemäß § 1313a ABGB für das Verhalten von Personen, derer es sich bei der Erbringung der Wertpapierdienstleistungen bediente. Ein Anlageberater ist grundsätzlich als Erfüllungsgehilfe seinem Geschäftsherrn zuzurechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nicht einschlägig für die Beurteilung des (nach der geltenden Rechtslage in § 27 WAG 2007 geregelten) Verantwortungsbereichs im Fall eines gestaffelten Einsatzes von zwei selbständigen konzessionierten Wertpapierdienstleistern, bei dem das kundennähere Unternehmen einen Auftrag für die Anleger weiterleitet.OGH 1 Ob 48/12h, 13.12.2012
- Dies gilt unabhängig davon, ob der beklagte Anlageberater die Voraussetzungen des § 19 Abs 2a WAG idF Art II Z 5 BGBl 1999/63 erfüllte, handelte es sich dabei doch um eine bloße Klarstellung, die die allgemeine zivilrechtliche Rechtslage wiedergibt.OGH 6 Ob 249/07x, 21.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 62/15p, 28.06.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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