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Haftet meine Bank für die Fehler des Anlageberaters?

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Meist nicht. Führt die Bank nur Ihre Wertpapiergeschäfte aus und haben Sie den Berater selbst beigezogen, trifft sie in der Regel keine eigene Beratungspflicht und sie haftet nicht für dessen Fehler. Anders ist es, wenn die Bank Anhaltspunkte dafür hatte oder wusste, dass der Berater seine Pflichten verletzt, oder wenn sie ihn ständig mit dem Vertrieb ihrer Produkte betraut und so in ihre eigenen Interessen eingebunden hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Mangels eigener Beratungspflicht haftet eine Bank, die Effektengeschäfte ausführt, im Allgemeinen nicht für die mangelhafte Beratung ihrer Kunden durch ein von diesen beigezogenes („kundennäheres“) Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Bank konkrete Anhaltspunkte dafür hatte oder sogar positiv wusste, dass das kundennähere Unternehmen seine Pflichten nicht erfüllte, oder wenn die Bank dieses Unternehmen ständig mit dem Vertrieb von Anlageprodukten betraut und so in die Verfolgung ihrer eigenen Interessen eingebunden hatte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128476 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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