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Haftet die Bank für eine falsche Auskunft vor meiner Geldanlage?

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Ja. Wenn Sie erkennbar eine Auskunft für eine Vermögensentscheidung brauchen und die Bank das erkennt, kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Auskunftsvertrag zustande. Die Bank haftet dann für die falsche Auskunft der Person, die sie für sie gegeben hat. Auch ein Anlagevermittler muss sich vorher selbst zuverlässig über die Anlage informieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Schlüssiges Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einer Bank, wenn die Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Schluss zulassen, dass beide Teile die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen. Das gilt insb, wenn der Anfragende eine Vermögensdisposition treffen will und der Bank dies erkennbar ist. Die Bank haftet unter diesen Voraussetzungen nach § 1313a ABGB für eine (bewusst) falsche Auskunft ihres Geschäftsführers.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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