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Kann ich einen Beschluss im Verlassenschaftsverfahren sofort anfechten?

günstig für Erbe betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Gläubiger
Ja. Entscheidungen über die Absonderung des Nachlasses, über die Genehmigung eines Verkaufs aus der Verlassenschaft und über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars dienen nicht bloß dem zweckmäßigen Ablauf des Verfahrens. Sie können daher eigenständig bekämpft werden und nicht erst gemeinsam mit der Endentscheidung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 16.11.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Die Beschlüsse über die Nachlassseparation oder über die Nicht-/Genehmigung der Veräußerung von Gegenständen aus der Verlassenschaft im Rahmen der Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft sowie der Beschluss über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars dienen nicht bloß der zweckmäßigen Gestaltung des Verfahrens und sind daher selbständig anfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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