Zählt die Wohnung als Unterhalt, wenn beide Eltern sie finanzieren?
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 28.09.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist jedoch die Wohnversorgung des Kindes der alleine verfügungsberechtigten Eigentümerin (also der Mutter) und nicht dem (geld‑)unterhaltspflichtigen Vater, der bloß vorläufig für die Kreditkosten aufkommt und dem ein Rückersatzanspruch gegen die Mutter bereits rechtskräftig zuerkannt wurde, zuzurechnen, hat keine Anrechnung eines fiktiven Mietwerts zu erfolgen.OGH 1 Ob 93/19m, 25.06.2019
- Hier: Heranziehung des fiktiven Mietwerts der Ehewohnung zur Hälfte und auf Aufteilung die in der Wohnung verbliebenen drei Unterhaltsberechtigten unter Einbeziehung des Unterhaltspflichtigen, sodass auf den betreffenden Minderjährigen ein Achtel des (gesamten) fiktiven Mietwerts entfällt.OGH 2 Ob 224/08t, 16.07.2009
- Wird die Wohnung dem Unterhaltsberechtigten vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil wirtschaftlich nur zur Hälfte zur Verfügung gestellt und außer von ihm auch noch von seiner Mutter bewohnt, reduziert sich der anzurechnende Anteil auf letztlich ein Viertel des fiktiven Mietwerts.OGH 2 Ob 39/08m, 24.09.2008
- Hier: Stellen die Eltern wirtschaftlich gesehen jeweils lediglich die halbe Wohnung zur Verfügung, ist der anzurechnende fiktive Mietwert nochmals zu halbieren.OGH 6 Ob 5/08s, 13.03.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123486 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 8 Ob 34/20p, 28.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für den Kindesunterhalt macht es keinen Unterschied, ob das Kind in einer Mietwohnung, einer bezahlten Eigentumswohnung oder einer noch abzuzahlenden Wohnung lebt. Alle Wohnungskosten sind zu berücksichtigen, damit nicht doppelt gezahlt wird. Zahlt der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kreditraten für die Wohnung des Kindes, wird der fiktive Mietwert dieser Wohnung angerechnet.
Zahlt der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kosten der Wohnungsbenützung, leistet er damit Naturalunterhalt. Diese Kosten werden nach Köpfen auf alle Personen aufgeteilt, die die Wohnung benützen und unterhaltsrechtlich mit ihm verbunden sind, und auf deren Unterhaltsansprüche angerechnet. Das gilt auch für die Prämien einer Haushaltsversicherung.