Ab wann gehört mir das ersteigerte Haus?
günstig für Ersteher betrifft Ersteher, Verpflichtete, Mieter, Gläubiger
Die vollen Eigentumsrechte erhalten Sie, sobald der Zuschlag rechtskräftig ist und Sie die Versteigerungsbedingungen erfüllt haben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch gegen Dritte, die in der Liegenschaft wohnen, auf Räumung klagen. Vorher sind Sie zu Klagen aus dem Eigentum noch nicht berechtigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 18.07.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Der Ersteher erwirbt die vollen Eigentumsbefugnisse mit Rechtskraft der Erteilung des Zuschlags und Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Er ist dann auch zur Räumungsklage gegen einen vom Verpflichteten verschiedenen Dritten legitimiert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf Erlassung und Ausführung des Verteilungsbeschlusses kommt es in diesem Zusammenhang nicht (entscheidend) an.OGH 5 Ob 142/13p, 21.01.2014
- Mit der Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren verliert der frühere Eigentümer der Liegenschaft, auch wenn er noch im Grundbuch eingetragen ist, die Rekursberechtigung bezüglich Grundbuchsbeschlüssen, die vor der Zuschlagserteilung ergangen sind.OGH 5 Ob 81/10p, 27.05.2010
- Vor der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der Ersteher zur Einbringung von aus dem Eigentum erfließenden Klagen oder zum Antrag auf Anmerkung einer Rangordnung nicht legitimiert.OGH 5 Ob 95/09w, 09.06.2009
- Erst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Erfüllung der Versteigerungsbedingungen nach Rechtskraft des Zuschlags) ist aber die durch Zuschlag erworbene Rechtsstellung des Erstehers der eines grundbücherlichen Eigentümers vergleichbar.OGH 5 Ob 95/09w, 09.06.2009
- Der durch den Zuschlag bewirkte Eigentumserwerb des Erstehers ist nach Lehre und nunmehr ständiger Rechtsprechung auflösend bedingt.OGH 5 Ob 95/09w, 09.06.2009
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- So schon 4 Ob 214/98v und SZ 51/123 (= 3 Ob 115/77).OGH 7 Ob 37/08d, 11.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 115/18z, 18.07.2018
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 156 · Zwangsverwaltung – Aufschiebung
- EO § 237
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