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Darf mich der Ersteigerer räumen lassen, obwohl er weiterverkauft hat?

günstig für Ersteher betrifft Ersteher, Käufer, Verkäufer, Bewohner
Wer eine Liegenschaft ersteigert hat, kann die Räumung auch dann verlangen, wenn er sie bereits weiterverkauft und übergeben hat. Sein Eigentumsrecht ist nur durch seine Pflichten gegenüber dem eigenen Vertragspartner eingeschränkt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Zur Geltendmachung des Räumungsanspruchs ist der Ersteher einer Liegenschaft auch dann noch legitimiert, wenn er die Liegenschaft bereits an einen Dritten verkauft und übergeben hat. Sein Eigentumsrecht ist nur durch obligatorische Verpflichtungen gegenüber seinem Kaufvertragspartner beschränkt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012242 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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