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Bleibt mein Mietvertrag, wenn das Haus versteigert wird?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Ersteher, Liegenschaftskäufer, Vermieter
Ja. Wer die Sache erwirbt, tritt mit der Übergabe von Gesetzes wegen in das bestehende Mietverhältnis ein. Das gilt auch für den Ersteher in der Zwangsversteigerung, und zwar samt allen Sonderregelungen des Vertrags, ausgenommen die Kündigung. Ein gesetzliches Kündigungsrecht muss der Erwerber zudem innerhalb angemessener Frist ausüben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Erwerber der Bestandsache tritt mit deren Übergabe in das an ihr bestehende, durch Rechtsbesitz geschützte Bestandverhältnis ex lege ein. § 1121 ABGB dehnt die Vorschrift des § 1120 auf den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren aus; für unverbücherte Bestandverträge besteht keinerlei Unterschied, der Ersteher tritt also gleich dem Erwerber in den Bestandvertrag einschließlich aller Sonderregelungen - außer hinsichtlich Kündigung - ein; die §§ 1120 f ABGB durchbrechen insofern den originären Charakter des Eigentumserwerbs durch Zuschlag.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietvertrag nach Verkauf der Liegenschaft

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