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Kann ein Verbot gegen mich nachträglich ausgeweitet werden?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beklagte
Ob das Gericht die Verbote aus einer bereits rechtskräftigen einstweiligen Verfügung auf einen neuen Antrag hin ausweiten oder abändern darf, richtet sich nach den allgemeinen Regeln über die Rechtskraft. Es kommt also darauf an, ob über dieselbe Sache schon endgültig entschieden wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das Gericht berechtigt ist, die durch eine rechtskräftige einstweilige Verfügung auferlegten Verbote und Beschränkungen aufgrund eines neuen Antrags der gefährdeten Partei mit neuer einstweiliger Verfügung auszuweiten beziehungsweise abzuändern, ist nach den allgemeinen Grundsätzen über die materielle Rechtskraft zu lösen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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