Bin ich beim Aushelfen in einem anderen Betrieb eingegliedert?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Shop-in-Shop-System.OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123965 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer in einem fremden Betrieb mithilft, ist nur dann eingegliedert, wenn er mit dem Einverständnis des Unternehmers handelt. Er muss außerdem zumindest bereit sein, den Weisungen des Unternehmers oder seines Vertreters zum Arbeitsablauf zu folgen. Ein bloßes Recht, Hinweise zu Sicherheitsfragen zu geben, genügt dafür nicht.
Nur dann, wenn Sie tatsächlich in deren Betrieb eingegliedert waren und deren Weisungen unterlagen. Eine bloß organisatorisch abgestimmte Zusammenarbeit für ein gemeinsames Ziel genügt dafür nicht. Fehlt die Eingliederung, kann sich das andere Unternehmen nicht auf die Haftungsbefreiung berufen.