Wann gilt ein Helfer als in den Betrieb eingegliedert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterstützung eines Bergführers bei einer geradezu typischen Aufgabe im Rahmen der Bergführertätigkeit.OGH 2 Ob 28/20m, 29.06.2020
- Hier: Shop-in-Shop-System.OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019
- Mangels Vorliegens eines Betriebs gelangt jedoch für den Helfer eines „Pfuschers“ § 176 Abs 1 Z 6 ASVG nicht zur Anwendung.OGH 10 ObS 178/12t, 29.01.2013
- Auch eine Tätigkeit nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG, die für einen Unternehmer erbracht wird, der sein Gewerbe ohne Gewerbeberechtigung ausübt, steht unter Unfallversicherungsschutz.OGH 10 ObS 178/12t, 29.01.2013
- Keinesfalls kann gesagt werden, dass bei Ausführung eines gemeinsamen Arbeitsziels durch mehrere unabhängige Unternehmen und deren Arbeiter grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer bei sämtlichen Unternehmen „eingegliedert“ wären.OGH 2 Ob 26/12f, 24.01.2013
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Ob von der Eingliederung in einen fremden Betrieb auszugehen ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalles und begründet daher keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 2 Ob 48/07h, 17.12.2007
- Es genügt die Bereitschaft, sich während seiner Tätigkeit im fremden Aufgabenbereich den Weisungen des fremden Unternehmers oder des von diesem bestellten Aufsehers zu unterwerfen.OGH 2 Ob 48/07h, 17.12.2007
- Hier: Unfall bei Tätigkeit für die eigene Jagdgesellschaft.OGH 10 ObS 39/02m, 19.03.2002
- Hier: Leiharbeitsverhältnis.OGH 9 ObA 322/98p, 10.02.1999
- Auch der kann also als eingegliedert angesehen werden, der unaufgefordert und ohne vorherige Absprache aus eigenem Entschluss helfend eingreift.OGH 10 ObS 126/95, 22.08.1995
- Die vom Bauherrn laut Vereinbarung mit der Baufirma beigestellte Hilfskraft, die bei der Montage des Dachstuhls durch einen sachkundigen Monteur der Baufirma behilflich ist und hiebei einen Unfall erleidet, genießt Versicherungsschutz.OGH 10 ObS 34/89, 21.02.1989
- Hier: Mitwirkung eines Jugendlichen bei Zeltabbau.OGH 2 Ob 9/85, 09.09.1986
- War der Helfer aber mit den im Rahmen seiner Hilfstätigkeit auszuführenden Arbeiten so vertraut, dass er zu deren Verrichtung keiner Weisung im Sinne von Anweisung oder Unterweisung mehr bedurfte, so stellt sich bereits die den innerbetrieblichen Gepflogenheiten entsprechende Tätigkeit als "betriebliche Tätigkeit" im Sinne der genannten Gesetzesstelle dar.OGH 8 Ob 38/86, 19.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084209 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 40.
- OGH 2 Ob 153/24z, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 39/19d, 23.07.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 49/18y, 30.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es kommt darauf an, wie die Tätigkeit aussieht. Wesentlich ist, dass sie ihrer Art nach einer unselbständigen Beschäftigung entspricht und dass sie nicht zu Ihrem eigenen betrieblichen Aufgabenbereich gehört. Nur dann sind Sie als aus Gefälligkeit Helfender in das fremde Unternehmen eingegliedert.
Für die Frage, ob eine Tätigkeit einem Betrieb zuzurechnen ist, kommt es nicht darauf an, ob jemand persönlich oder wirtschaftlich abhängig war. Entscheidend ist, dass die verunglückte Person in diesen Betrieb wie ein Arbeitnehmer eingegliedert war.