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Ist es zulässig, dass meine Witwenpension nur befristet gebührt?

günstig für Pensionsversicherung betrifft Witwen, Witwer, Pensionisten, Versicherte
Ja. Gegen die Regelung, nach der die Witwen- oder Witwerpension unter bestimmten Voraussetzungen nur für 30 Kalendermonate gebührt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dasselbe gilt für die entsprechende Bestimmung für Selbständige.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.08.2026 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2008)

Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 258 Abs 2 Z 2 lit a ASVG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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