Ist es zulässig, dass meine Witwenpension nur befristet gebührt?
günstig für Pensionsversicherung betrifft Witwen, Witwer, Pensionisten, Versicherte
Ja. Gegen die Regelung, nach der die Witwen- oder Witwerpension unter bestimmten Voraussetzungen nur für 30 Kalendermonate gebührt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dasselbe gilt für die entsprechende Bestimmung für Selbständige.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 25.08.2026 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2008)
Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 258 Abs 2 Z 2 lit a ASVG.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 136 Abs 2 Z 2 lit a GSVG.OGH 10 ObS 163/21z, 14.12.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 10 ObS 80/26a, 25.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 20/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 258 · Witwen(Witwer)pension
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