Zum Inhalt springen

Wie verständlich muss mich die Bank über eine Geldanlage aufklären?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsument, Banken, Vermögensberater
Die Beratung muss vollständig, richtig und rechtzeitig sein, damit Sie die Auswirkungen Ihrer Anlageentscheidung erkennen können. Sie muss außerdem in einer für Sie verständlichen Form erfolgen und auf Ihre Kenntnisse und Erfahrungen Rücksicht nehmen. Fremdsprachige und finanztechnische Begriffe sind im Zweifel zu vermeiden, jedenfalls aber zu erklären.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand versetzt werden muss, die Auswirkungen seiner Anlageentscheidung zu erkennen. Sie hat aber auch in einer für den Kunden verständlichen Form zu erfolgen, wobei auf dessen persönliche Kenntnisse und Erfahrungen Rücksicht zu nehmen und bei der Verwendung von Fachausdrücken Vorsicht geboten ist. Selbst wenn der Kunde die Fremdsprache, in welcher ein Fachausdruck gehalten ist, beherrscht, ist es nämlich möglich, dass er die Bedeutung des Begriffs nicht erfasst hat. Fremdsprachige, aber auch finanztechnische Begriffe sind daher im Zweifel zu vermeiden, jedenfalls aber zu erklären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123046 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Genannte Normen

WAG §13

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung
Vertragsrecht · Aufklärungspflicht der Bank bei Anlagen
Vertragsrecht · Warnpflicht der Bank bei Spekulationsgeschäften
Schadenersatz · Anpreisung einer Anlage als sicher
Schadenersatz · Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers