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Was gilt als Weltanschauung bei einer Benachteiligung im Beruf?

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Eine Weltanschauung ist eine umfassende Leitauffassung vom Leben und von der Welt als Ganzem, die Ihnen hilft, Ihren persönlichen und gemeinschaftlichen Standort zu deuten. Sie ist mit dem Begriff der Religion eng verwandt, aber kein wissenschaftliches System. Nur solche persönlichen Überzeugungen fallen darunter.

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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.03.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der Diskriminierungsgrund „Weltanschauung" in § 13 Abs 1 B-GlBG ist zwar eng mit dem Begriff „Religion" verbunden, dient aber auch als Sammelbezeichnung für andere Leitauffassungen vom Leben und von der Welt als einem Sinnganzen sowie zur Deutung des persönlichen und gemeinschaftlichen Standorts für das individuelle Lebensverständnis. Weltanschauungen sind keine wissenschaftlichen Systeme, sondern Deutungsauffassungen in der Form persönlicher Überzeugungen von der Grundstruktur, Modalität und Funktion des Weltganzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Genannte Normen

B-GlBG §13; B-GlBG §16

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Benachteiligung bei sonstigen Arbeitsbedingungen

Ja. Der Schutz vor Benachteiligung wegen der Religion soll alle denkbaren Fälle im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erfassen; die Aufzählung im Gesetz ist nur beispielhaft. Eine Benachteiligung kann daher auch darin liegen, dass Sie wegen Ihrer Religion einen schlechteren Einsatzbereich oder schlechtere Dienste bekommen.

günstig für Arbeitnehmer Unmittelbare Diskriminierung durch Kleidungsverbot

Ja. Werden Sie benachteiligt, weil Sie ein religiöses Kleidungsstück tragen, ist das eine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion. Religiöse Kleidungsstücke sind kein neutrales Unterscheidungsmerkmal.

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