Darf das Heim sofort auflösen, wenn ich andere gefährde?
günstig für Heimbewohner betrifft Heimbewohner, Pflegeheimbetreiber, Angehörige, Konsumenten
Nein. Auch eine Klausel, die dem Heimträger die sofortige Auflösung erlaubt, wenn ein Bewohner eine unmittelbar drohende Gefahr für das Heim, andere Bewohner oder Bedienstete verursacht, ist unzulässig. Der Heimträger kann sich darauf nicht berufen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Heimvertrags verwendete Klausel „Der Heimträger ist weiters berechtigt, den Vertrag bei besonders schwerwiegenden Verstößen des Heimbewohners mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Heimbewohner/in eine unmittelbare drohende Gefahr für das Heim, andere Heimbewohner oder Bedienstete des Heimträgers verursacht." ist unzulässig.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124628 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 29/16b, 23.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- KSchG § 27d · Inhalt und Form des Heimvertrags
- KSchG § 27i · Kündigung durch Heimträger
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