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Wie verständlich muss mein Heimvertrag sein?

günstig für Konsument betrifft Heimbewohner, Konsumenten, Angehörige, Heimträger
Ein Heimvertrag muss strengere Anforderungen erfüllen als andere Verbraucherverträge. Seine Bestimmungen müssen nicht nur klar und verständlich, sondern auch einfach sowie umfassend und genau umschrieben sein. Eine Klausel, die Sie zwingt, erst in einem anderen Normtext nachzuforschen, ist deshalb unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 19.02.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die von § 27d KSchG für Heimverträge verlangte Genauigkeit und Verständlichkeit geht über jene des § 6 Abs 3 KSchG jedenfalls hinaus. Bestimmungen eines Heimvertrags müssen nicht nur klar und verständlich sein, sie müssen zusätzlich auch noch einfach sowie umfassend und genau umschreibend sein. Eine Vertragsklausel, die eine zusätzliche Nachforschung in einem angeführten Normtext erforderlich macht, widerspricht damit § 27d KSchG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

günstig für Unternehmer Verständlichkeit von Vertragsbedingungen

Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.

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