Reicht schon eine Form der Belästigung für einen Anspruch?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- erhaltensweisen der Belästigung iSd § 21 GlBG können verschiedene Formen annehmen, angefangen bei verbalen Äußerungen (zB Witzen) und Gesten bis hin zum Verfassen, Zeigen und Verbreiten von schriftlichen Äußerungen, E‑Mails, SMS, Zeichnungen (zB Karikaturen), Bildern oder sonstigem Material. In bestimmten Fällen kann daher das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK, Art 13 StGG in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den Rechten nach dem Gleichbehandlungsgesetz stehen. Geht man davon aus, dass Belästigungen im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes schon definitionsgemäß die Würde der betroffenen Person beeinträchtigen findet das Recht auf freie Meinungsäußerung des Belästigers jedenfalls dort seine Grenze, wo in die dem Belästigten nach dem Gleichbehandlungsgesetz gewährten Rechte eingegriffen wird.OGH 9 ObA 110/13m, 26.11.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 63/23g, 19.10.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
BEinstG §7d; BEinstG §7i; MRK Art10; GlBG §21 Abs2; StGG Art13
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es genügt, dass in Ihrer Person liegende Umstände die betrieblichen Interessen so nachteilig berühren, dass ein vernünftiger Betriebsinhaber bei sachlicher Betrachtung kündigen würde und die Kündigung als angemessene Maßnahme erscheint. Werden die betrieblichen Interessen in erheblichem Maß berührt, überwiegen sie Ihr Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Beleidigen Sie einen Mitbediensteten so schwer, dass ein Mensch mit normalem Ehrgefühl darauf nur mit dem Abbruch der Beziehung reagieren könnte, rechtfertigt das eine Entlassung. Ob es so weit ist, beurteilt sich nach den Umständen, unter denen die Äußerung gefallen ist.