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Zählt eine Beschimpfung als Diskriminierung wegen meiner Behinderung?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung, Kollegen
Der Zusammenhang zwischen einer Belästigung und Ihrer Behinderung darf nicht eng gesehen werden. Er kann auch über Eigenschaften, Handlungen oder Zustände entstehen, die mit der Behinderung in Verbindung gebracht werden. Es genügt, dass die Behinderung neben anderen Gründen mitursächlich war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Um den Zweck des Gesetzes, Diskriminierungen wegen der Behinderung hintanzuhalten, zu erreichen, darf das Erfordernis des „Zusammenhangs" nicht zu eng gesehen werden. Der Zusammenhang kann daher auch durch Eigenschaften, Handlungen, Verhaltensweisen oder Zustände hergestellt werden, die mit dem Merkmal (hier: Blindheit) in Verbindung gebracht werden können. Die Belästigung steht dann mit dem Merkmal „im Zusammenhang", wenn die konkrete belästigende Verhaltensweise der Tatsache, dass ein geschütztes Merkmal vorliegt, zugerechnet werden kann. Weiters genügt es, wenn das geschützte Merkmal (bzw damit in Verbindung stehende Eigenschaften, Handlungen, Verhaltensweisen oder Zustände) innerhalb eines „Motivbündels" eine Rolle spielt, also zumindest mitursächlich für die Belästigung ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Genannte Normen

BEinstG §7d; BEinstG §7i

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Gesundheitsschaden durch Dienstmaßnahmen

Gesundheitsschäden stehen grundsätzlich in keinem ersatzbegründenden Zusammenhang mit vorläufigen dienstrechtlichen Maßnahmen oder Unterlassungen. Das gilt auch dann, wenn sich diese später als unberechtigt herausstellen. Anderes gilt, wenn es sich dabei um Mobbing handelt.

günstig für Arbeitgeber Ehrverletzung gegenüber Kollegen

Beleidigen Sie einen Mitbediensteten so schwer, dass ein Mensch mit normalem Ehrgefühl darauf nur mit dem Abbruch der Beziehung reagieren könnte, rechtfertigt das eine Entlassung. Ob es so weit ist, beurteilt sich nach den Umständen, unter denen die Äußerung gefallen ist.

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