Darf der Automat meine Kreditkarte nach falscher PIN einziehen?
günstig für Kreditkartenunternehmen betrifft Karteninhaber, Konsumenten, Kreditkartenunternehmen, Banken
Ja. Eine Klausel, nach der ein Automat die Karte aus Sicherheitsgründen einziehen kann, wenn sie mehrmals falsch bedient wird, ist zulässig und nicht unklar. Später hat das Höchstgericht allerdings ergänzt, dass das Wort „mehrmals“ für sich genommen zu unbestimmt ist und eindeutig formuliert werden müsste.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 20.07.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Wird ein Terminal, wie beispielsweise ein Bargeldautomat, mehrmals, etwa durch Eingabe eines unrichtigen PIN-Codes, durch den Karteninhaber falsch bedient, so kann aus Sicherheitsgründen vom Automaten die Karte eingezogen werden." (Klausel 14 dritter Satz) ist zulässig und verstößt nicht gegen § 6 Abs 3 KSchG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Begriff „mehrmals“ keineswegs so klar, wie die Beklagte meint, weshalb hier - der aus dem Transparenzgebot abgeleiteten Pflicht zur Vollständigkeit folgend - eine eindeutige und unmissverständliche Formulierung hätte gewählt werden müssen.OGH 9 Ob 26/15m, 24.09.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
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