Zum Inhalt springen

Darf die Bank mir verbieten, meinen Code irgendwo zu notieren?

günstig für Konsument betrifft Bankkunde, Konsument, Kreditkarteninhaber, Bank
Nein. Die Klausel, der persönliche Code dürfe nicht notiert werden, benachteiligt Sie gröblich und ist unwirksam, weil es für dieses Ziel keine ausreichende sachliche Rechtfertigung gibt. Auch eine Klausel, wonach jede Aufzeichnung des Codes keine sorgfältige Verwahrung ist, verlangt Ihnen Unzumutbares ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Die Klausel: „Der persönliche PIN‑Code darf nicht, insbesondere nicht auf der Bezugskarte, notiert werden." findet keine ausreichende sachliche Rechtfertigung für das damit ersichtlich verfolgte Ziel, die Verwendung des Codes durch unbefugte Dritte zu verhindern, sodass eine Unwirksamkeit nach § 879 Abs 3 ABGB vorliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Hinweisklausel im Verbraucherkreditvertrag

Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.

günstig für Unternehmer Zahlscheingebühr und Einzugsermächtigung

Ja, in maßvoller Höhe. Weil das Einzugsermächtigungsverfahren allen Beteiligten Vorteile bringt, dürfen Ihnen die Mehrkosten für die Nichterteilung einer Einzugsermächtigung mit einer mäßigen Zahlscheingebühr abgegolten werden; das benachteiligt Sie nicht gröblich. Gröblich benachteiligend wäre es dagegen, das Lastschriftverfahren als einzige zulässige Zahlungsart vorzuschreiben.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Haftungsklausel für den Zahlungscode
Vertragsrecht · Missbrauch der Bankomatkarte
Vertragsrecht · Pflicht zur regelmäßigen Änderung des Codes
Vertragsrecht · Einziehen der Kreditkarte am Automaten