Ist Geldabheben mit fremder Bankomatkarte Diebstahl?
betrifft Kontoinhaber, Bankkunden, Beschuldigte
Wer mit einer fremden oder nachgemachten Bankomatkarte Geld aus einem Automaten holt, begeht Diebstahl. Daran hat auch die eigene Strafbestimmung für den Missbrauch von Datenverarbeitung nichts geändert.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
An der Beurteilung der Geldbehebung aus Bankomaten unter missbräuchlicher Verwendung von fremden Bankomatkarten oder Bankomatkarten-Duplikaten als Diebstahl hat sich durch das Inkrafttreten des § 148a StGB - unvorgreiflich der Frage, ob ein derartiges Verhalten von der neuen Bestimmung überhaupt erfasst wird, jedenfalls im Hinblick auf deren materielle Subsidiarität - nichts geändert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bestohlener ist der Betreiber des Geldausgabeautomaten, nicht etwa der Bankomatkarteninhaber.OGH 15 Os 156/92, 11.03.1993
- Geldabhebungen unter Verwendung von unbefugt hergestellten Bankomatkarten-Duplikaten erfüllen den Tatbestand des Diebstahls nach § 127 StGB.OGH 15 Os 79/90, 30.10.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0093560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 7 Ob 225/25a, 25.03.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 127 · Diebstahl
- StGB § 148a · Betrügerischer Datenverarbeitungsmißbrauch
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