Wie beweise ich, dass meine Krankheit erst nach Vertragsabschluss begann?
günstig für Versicherungsnehmerbetrifft Versicherungsnehmer, Patienten, Versicherungen
Grundsätzlich müssen Sie als Versicherungsnehmer beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Bei einer Krankheit, die sich langsam entwickelt und lange unbemerkt bleibt, und wenn zwischen Vertragsabschluss und Diagnose Jahre liegen, wird Ihnen dieser Beweis erleichtert. Dann genügt es, dass die Entstehung erst nach Vertragsabschluss überwiegend wahrscheinlich ist.
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.09.2023
(4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Der dem Versicherungsnehmer obliegende Nachweis des Versicherungsfalls, nämlich dass die eine Herzklappenoperation notwendig machende Erkrankung erst nach Vertragsabschluss ausbrach, wird sehr erschwert, wenn wie im vorliegenden Fall zwischen Vertragsabschluss und Diagnose der betreffenden, nur langsam sich entwickelnden und (daher) lange unbemerkt bleibenden Erkrankung ein Zeitraum von mehreren Jahren verstreicht. Unter solchen Umständen ist dem Versicherungsnehmer aus Gründen der Fairness eine gewisse Beweiserleichterung zu gewähren. Der Nachweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Entstehens der Erkrankung erst nach Vertragsabschluss genügt diesfalls.
Sie müssen Ihre Beschwerden mit der ärztlichen Diagnose schildern und darlegen, dass Sie Ihren bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können und auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr möglich ist. Zeigt die Versicherung einen zumutbaren Vergleichsberuf auf, müssen Sie das widerlegen. Der Nachweis aller Voraussetzungen liegt bei Ihnen.
günstig für Versicherer Beweislast für den Versicherungsfall
Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung verlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Das ergibt sich aus der allgemeinen Beschreibung des versicherten Risikos.