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Kann ich mich wehren, wenn man mich als Privatbeteiligten zurückweist?

günstig für Privatbeteiligter betrifft Opfer, Privatbeteiligte, Angeklagte, Geschädigte
Ja. Das Gericht soll unzulässige Anschlüsse als Privatbeteiligter möglichst früh zurückweisen; das kann auch noch nach dem Schluss der Hauptverhandlung geschehen. Gegen einen solchen Beschluss steht Ihnen eine Beschwerde offen, weil das Gesetz sie nicht ausschließt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 04.07.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Aus § 67 Abs 5 StPO kann eine - im Interesse der Verfahrensökonomie und der Vermeidung unnötiger Prozesskosten bestehende - Verpflichtung zu möglichst frühzeitiger Zurückweisung unzulässiger Privatbeteiligtenanschlüsse abgeleitet werden. Ein entsprechender Beschluss kann auch noch nach Schluss der Hauptverhandlung (§ 257 StPO) gefasst und vom Betroffenen -in Ermangelung eines gesetzlichen Rechtsmittelausschlusses (vgl § 87 Abs 1 StPO) - nunmehr generell mit Beschwerde bekämpft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124921 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

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