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Prüft das Gericht meine Ansprüche als Opfer von sich aus?

günstig für Angeklagter betrifft Privatbeteiligter, Opfer, Angeklagter
Nein. Gründe, die Ihre privatrechtlichen Ansprüche als Privatbeteiligter betreffen, greift das Gericht nicht von Amts wegen auf. Sie müssen sie selbst geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 04.07.2017 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Keine amtswegige Berücksichtigung von Berufungsgründen gemäß § 295 Abs 1 zweiter Satz StPO, welche die Privatbeteiligtenansprüche betreffen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099989 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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