Wie wehre ich mich, wenn das Gericht mich als Opfer ablehnt?
betrifft Opfer, Geschädigte, Angeklagte
Wenn das Strafgericht bereits ein Urteil gefällt hat, können Sie die Entscheidung über Ihre Zulassung als geschädigte Person nicht mehr mit einer eigenen Beschwerde bekämpfen. Sie müssen dafür jene Rechtsmittel ergreifen, die gegen das Urteil selbst vorgesehen sind. Dieser Punkt gehört inhaltlich zum Urteil, weil Sie damit auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Eine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Zulassung eines Privatbeteiligten betrifft der Sache nach einen Teil des Ersturteils, nämlich die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg. Nach Fällung des Urteils kann aber auch die Bekämpfung der Legitimation eines Privatbeteiligten nur mehr mit den gegen Urteile vorgesehenen Rechtsmitteln erfolgen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine gegen die Zurückweisung ergriffene Beschwerde ist nach diesem Zeitpunkt gegenstandslos.OGH 14 Os 97/14t, 16.12.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 13 Os 89/24y, 19.03.2025
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 67 · Privatbeteiligung
- StPO § 285f
- StPO § 366
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