Zum Inhalt springen

Ist es ein Fehler, wenn das Gericht neu verhandelt?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Ein Verfahrensfehler kann immer nur darin liegen, dass zu wenig ermittelt wurde, nie darin, dass zu viel ermittelt wurde. Wenn das Gericht eine bereits geschlossene Verhandlung wieder eröffnet, ist das daher von vornherein kein Verfahrensfehler.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 13.02.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Ein Verfahrensmangel kann immer nur in einem „zu wenig", niemals in einem „zu viel" an Beweisverfahrensergebnissen liegen. Die Wiedereröffnung einer Verhandlung iSd § 194 ZPO kann daher schon begrifflich keinen Verfahrensmangel darstellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zu frühe Schließung der Verhandlung
Verfahrensrecht · Wiedereröffnung der Verhandlung
Verfahrensrecht · Mangel des Berufungsverfahrens
Verfahrensrecht · Endgültige Beurteilung durch das Berufungsgericht
Verfahrensrecht · Verfahrensmängel in der Revision