Kann ich von der Geldanlage zurücktreten, wenn kein Prospekt erschien?
günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsumenten, Banken, Emittenten
Ja, und zwar unbefristet, solange kein Prospekt veröffentlicht wurde. Wird der Prospekt später nachgeholt und enthält er die nötigen Angaben, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht umgehend, also binnen einer Woche, ausüben. Fehlen dagegen nur die endgültigen Bedingungen, entsteht kein Rücktrittsrecht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Solange kein Prospekt veröffentlicht wurde, steht dem Verbraucher-Anleger das jederzeitige Rücktrittsrecht - und zwar unbefristet - zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieses Rücktrittsrecht besteht auch im Fall einer bereits ursprünglich vorhandenen wesentlichen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sofern die Wertpapiere während des öffentlichen Angebots erworben wurden.OGH 3 Ob 97/16k, 18.10.2016
- Auch wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält, muss der Verbraucher-Anleger sein Rücktrittsrecht gegenüber seinem Vertragspartner umgehend (sprich innerhalb der Frist von einer Woche) effektuieren.OGH 3 Ob 144/14v, 20.05.2015
- Auch eine nachträgliche Veröffentlichung eines Emissionsprospekts hat für Kunden, die bereits Aktien erworben haben, dadurch einen Informationswert, dass sie auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung über den Beibehalt des Aktienerwerbs bzw das ihnen bis zur Beseitigung des Informationsdefizits zustehende Rücktrittsrecht nach § 5 KMG treffen können.OGH 2 Ob 172/11z, 28.06.2012
- Die Bestimmung des § 5 KMG soll der Absicherung der Erbringung der notwendigen Information für die Kaufentscheidung dienen und damit indirekt die Informations‑ und Prospektpflicht des Anbieters sichern.OGH 2 Ob 172/11z, 28.06.2012
- Die Nichtveröffentlichung bloß der endgültigen Bedingungen löst kein Rücktrittsrecht aus. Enthält ein zweiter Nachtrag sämtliche relevanten Angaben und wird dieser ordnungsgemäß veröffentlicht, ist aber sein Inhalt fehlerhaft, so ist der Anleger nicht zum Rücktritt berechtigt (vgl auch 8 Ob 38/11p).OGH 5 Ob 56/11p, 07.06.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125646 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 6 Ob 128/15i, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 149/15b, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 63/15k, 13.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 72/15h, 13.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
KMG §5
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