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Kann ich von der Geldanlage zurücktreten, wenn kein Prospekt erschien?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Konsumenten, Banken, Emittenten
Ja, und zwar unbefristet, solange kein Prospekt veröffentlicht wurde. Wird der Prospekt später nachgeholt und enthält er die nötigen Angaben, müssen Sie Ihr Rücktrittsrecht umgehend, also binnen einer Woche, ausüben. Fehlen dagegen nur die endgültigen Bedingungen, entsteht kein Rücktrittsrecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.09.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Solange kein Prospekt veröffentlicht wurde, steht dem Verbraucher-Anleger das jederzeitige Rücktrittsrecht - und zwar unbefristet - zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125646 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Genannte Normen

KMG §5

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