Wie lange kann ich den Prospektprüfer noch zur Haftung ziehen?
günstig für Prüfer betrifft Anleger, Prospektkontrollore, Prüfer, Gesellschaften
Für die Haftung des Prüfers eines Wertpapierprospekts gilt eine eigene, feste Frist. Sie läuft unabhängig davon, wann Sie vom Schaden und vom Schädiger erfahren. Diese Frist gilt auch dann, wenn Sie den Prüfer wegen des von ihm geschaffenen besonderen Vertrauens in Anspruch nehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
In gleicher Weise wie die (objektiven, von der Kenntnis des Schadens und Schädigers unabhängigen) Fristen gemäß § 275 Abs 5 UGB und § 44 AktG (die nicht nur die kurze, sondern auch die lange Frist des § 1489 ABGB verdrängen) analog auf die Dritthaftung eines Abschluss- oder Gründungs-(Sacheinlagen‑)prüfers anzuwenden sind, ist auch die Präklusivfrist des § 11 Abs 7 KMG (hier: in der Fassung vor der KMG-Novelle 2005, BGBl I 2005/78) für die Verfristung der besonderen Haftung des Prospektkontrollors nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts maßgebend. Diese Frist ist somit auch auf jene Ansprüche anzuwenden, mit denen der Prospektkontrollor aus der Haftung für einen durch seine drittgerichtete Erklärung geschaffenen besonderen ‑ zusätzlichen ‑ Vertrauenstatbestand in Anspruch genommen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unter ausdrücklicher Ablehnung gegenteiliger Literaturmeinungen.OGH 8 Ob 14/19w, 24.09.2019
- Jedenfalls in Fällen fahrlässiger Schadensverursachung verdrängt § 11 Abs 7 KMG die Fristen des § 1489 ABGB.OGH 8 Ob 14/19w, 24.09.2019
- Bei § 11 Abs 7 KMG handelt es sich um eine lex specialis, die die Frage, wie lange Ansprüche geltend gemacht werden können, abschließend regelt.OGH 8 Ob 14/19w, 24.09.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 Ob 99/25d, 22.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 122/22b, 22.11.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1489
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 275 · Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
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