Zum Inhalt springen

Muss ich das Mietobjekt auch bei Umbauarbeiten schonen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Ja. Als Mieter trifft Sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vermieter. Beschädigen Sie bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten schuldhaft die Bausubstanz, haften Sie dafür, und zwar auch für das Verschulden der von Ihnen beauftragten Baufirma. Sie müssen beweisen, dass der Schaden auch bei gebotener Sorgfalt nicht zu verhindern gewesen wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 19.09.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Als Folge der Verletzung der nebenvertraglichen Obhutspflicht haftet der Bestandnehmer dem Bestandgeber auch für im Zuge von Umbau- oder Sanierungsarbeiten schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen an der Substanz des Hauses, wobei er für das Verschulden eines von ihm beauftragten Bauunternehmers nach § 1313a ABGB einzustehen hat. Gemäß § 1298 ABGB trifft den Bestandnehmer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die Beschädigungen ohne sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen eingetreten sind, weil sie auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125678 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Bauarbeiten und Haftung des Vermieters

Ja, wenn er schuldhaft nichts unternimmt. Er muss dafür sorgen, dass Sie durch eine Bauführung möglichst wenig behindert werden - gleich, ob er selbst oder ein anderer Mieter des Hauses baut. Kommt er dieser Pflicht schuldhaft nicht nach, haftet er für den Schaden an Ihrem Mietobjekt.

günstig für Mieter Haftung des Vermieters für Handwerker

Die Pflicht des Vermieters, das Mietobjekt brauchbar zu übergeben und zu erhalten, ist nur eine Anpassung der Gewährleistungsregeln und begründet für sich allein keine Ersatzpflicht für Schäden aus einem Mangel. Solche Schäden können Sie nur nach den allgemeinen Regeln bei Verschulden verlangen. Der Vermieter haftet dabei nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das der Handwerker, die er mit der Instandhaltung beauftragt.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Haftung des Mieters für Schäden
Mietrecht · Haftung des Mieters für Pfuscharbeiten
Mietrecht · Haftung für Nachteile aus Umbauarbeiten