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Welchen Schaden bekomme ich bei falscher Vermögensverwaltung ersetzt?

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Bei einer fehlerhaften Anlageberatung ersetzt man Ihnen den Nachteil, den Sie durch Ihr Vertrauen erlitten haben. Wurde dagegen ein Vermögensverwaltungsvertrag pflichtwidrig abgewickelt, haftet der Vertragspartner dafür, dass nicht ordentlich erfüllt wurde: Ihr tatsächliches Ergebnis wird jener Entwicklung gegenübergestellt, die sich bei vertragskonformer Gesamtstrategie ergeben hätte. Ob Sie die Papiere schon verkauft haben, spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 01.04.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Bei fehlerhafter Anlageberatung gebührt der Vertrauensschaden, der konkret oder abstrakt berechnet werden kann und jedenfalls im rechnerischen Vermögensschaden besteht. Erfolgt die Schadenszufügung aber im Rahmen der Abwicklung eines Vermögensverwaltungsvertrags, so haftet der pflichtwidrig handelnde Vertragspartner für den Nichterfüllungsschaden. Im Fall einer vereinbarten Gesamtstrategie ist das Ergebnis der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung der fiktiven Entwicklung des Portfolios unter Zugrundelegung einer ‑ aus Sicht ex ante ‑ vertragskonformen Gesamtstrategie gegenüberzustellen. Das Begehren auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ist unabhängig davon zulässig, ob der Anleger die noch in seinem Vermögen befindlichen Wertpapiere verkauft hat oder Naturalrestitution geltend macht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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