Zum Inhalt springen

Bekomme ich die erhoffte Rendite vom Berater ersetzt?

günstig für Anlageberater betrifft Anleger, Konsument, Anlageberater, Bank
Nein. Der Anlageberater haftet nicht dafür, dass sich die Anlage wie erhofft entwickelt. Sie können nur verlangen, so gestellt zu werden, wie Sie stünden, wenn er Sie richtig aufgeklärt hätte. Ersetzt wird also nicht die mit dem gekauften Papier theoretisch mögliche Rendite, sondern das, was Sie bei richtiger Beratung erlangt hätten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein Anlageberater haftet nicht für das positive Vertragsinteresse. Der Anleger kann nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Anlageberater pflichtgemäß gehandelt hätte, ihn also richtig aufgeklärt hätte. Der Anleger kann daher nicht die mit dem gekauften Wertpapier theoretisch zu erzielende Rendite fordern, sondern die Beträge, die er bei richtiger Beratung erzielt hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 49.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Geldersatz nach Anlageberatungsfehler
Schadenersatz · Schadensberechnung bei fehlerhafter Vermögensverwaltung
Schadenersatz · Schaden nach Falschberatung bei Wertpapieren
Schadenersatz · Bankhaftung für einen fremden Anlageberater
Schadenersatz · Anpreisung einer Anlage als sicher