Sinkt mein Unterhalt, wenn ich in Privatkonkurs bin?
günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Gläubiger, Schuldner
Nein, nicht allein deswegen. Dass Ihnen Ihr Erwerbseinkommen wegen der Insolvenz oder der daran anschließenden Schritte wie Abschöpfungsverfahren oder Zahlungsplan nicht zur Gänze zur Verfügung steht, verringert Ihre Unterhaltspflicht für sich genommen nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 13.10.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Der Umstand, dass dem Unterhaltspflichtigen sein Erwerbseinkommen aufgrund der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder daran anschließender insolvenzrechtlicher Konsequenzen (Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Zwangsausgleich) nicht zur Gänze zur Verfügung steht, führt für sich allein nicht zu einer Verminderung seiner Unterhaltspflicht.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 22/20p, 13.10.2020, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- Exekutionsordnung (EO) § 291a · Unpfändbarer Freibetrag
- EO § 291b · Besonderheiten bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen
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