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Wie viel Unterhalt zahle ich während meiner Insolvenz?

betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Gläubiger, Schuldner
Auch in der Insolvenz wird der Unterhalt zunächst aus der im Einzelfall ermittelten Grundlage berechnet. Wie weit Sie belastet werden dürfen, richtet sich nach dem besonderen Existenzminimum für Unterhaltsforderungen. Dieses darf nur ausnahmsweise unterschritten werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Bei der Unterhaltsbemessung ist in allen Insolvenzfällen regelmäßig von der im Einzelfall ermittelten Unterhaltsbemessungsgrundlage auszugehen. Auf die Deckung in der Differenz zwischen dem Existenzminimum gemäß § 291a EO und dem Unterhaltsexistenzminimum gemäß § 291b EO kommt es nicht an. Die Belastbarkeit des Unterhaltspflichtigen richtet sich nach dem Unterhaltsexistenzminimum gemäß § 291b EO, das ausnahmsweise in den Grenzen des § 292b EO unterschritten werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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