Zum Inhalt springen

Läuft meine Frist weiter, wenn der Bund nur einen Vergleich anbietet?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, zu Unrecht Angehaltene, Bund
Ja. Ihr Aufforderungsschreiben hemmt den Lauf der Frist. Diese Hemmung endet erst, wenn der Bund Ihren Ersatzanspruch eindeutig ganz oder teilweise anerkennt oder ablehnt. Ein unverbindliches Vergleichsangebot genügt dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 13.07.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

§ 8 Abs 2 StEG 2005 regelt ebenso wie § 6 Abs 1 AHG eine Fortlaufhemmung. Diese wird durch die Antwort des Bundes auf das Aufforderungsschreiben (§ 9 Abs 1 StEG 2005) nur beendet, wenn die Antwort den Ersatzanspruch eindeutig (‑ ganz oder teilweise ‑) entweder anerkennt oder ablehnt. Ein „unpräjudizielles“ Vergleichsanbot ist nicht ausreichend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AHG §6 Abs1; AHG §8; StEG 2005 §8 Abs2; StEG 2005 §9 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Forderungsübergang auf den Versicherer

Nein. Geht ein Anspruch auf die Versicherung über, bleiben seine Rechtsnatur und seine Verjährungsfrist unverändert. Der Übergang erfasst nicht nur Schadenersatz im engeren Sinn, sondern auch Rückgriffs-, Ausgleichs- und Bereicherungsansprüche. Der Schädiger kann alle Einwendungen erheben, die ihm auch gegenüber dem Versicherungsnehmer zugestanden wären.

günstig für Schädiger Verlust der Ausgleichszulage durch Ersatzleistung

Nein. Verlieren Hinterbliebene wegen der Schadenersatzleistung des Schädigers eine gesetzliche Begünstigung wie die Ausgleichszulage, ist das kein entgangener Unterhalt, sondern ein bloß mittelbarer Schaden. Ein solcher Schaden wird nicht ersetzt.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verjährung bei Amtshaftungsansprüchen
Schadenersatz · Fristhemmung bei Amtshaftungsansprüchen
Schadenersatz · Keine Hemmung bei sofortiger Ablehnung
Arbeitsrecht · Hemmung bei Formalentscheidung
Schadenersatz · Vergleichsgespräche und Fristablauf