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Läuft die Verjährung weiter, wenn ich beim Land Ersatz fordere?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Bürger, Rechtsträger, Behörden
Nein. Fordern Sie den Rechtsträger vor einer Klage schriftlich zum Ersatz auf, ist der weitere Lauf der Verjährungsfrist bis zu seiner Erledigung gehemmt. Dasselbe gilt für den Ersatz nach ungerechtfertigter Haft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.07.2023 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1999)

Die Aufforderung des Rechtsträgers zur Ersatzleistung gemäß § 8 AHG löst die in § 6 Abs 1 AHG normierte Fortlaufhemmung aus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

AHG §6 Abs1; AHG §8

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung bei mehreren Schädigern

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

günstig für Schädiger Forderungsübergang auf den Versicherer

Nein. Geht ein Anspruch auf die Versicherung über, bleiben seine Rechtsnatur und seine Verjährungsfrist unverändert. Der Übergang erfasst nicht nur Schadenersatz im engeren Sinn, sondern auch Rückgriffs-, Ausgleichs- und Bereicherungsansprüche. Der Schädiger kann alle Einwendungen erheben, die ihm auch gegenüber dem Versicherungsnehmer zugestanden wären.

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