Kann ich die fehlende Rechtskraftbestätigung im Grundbuch nachreichen?
betrifft Liegenschaftseigentümer, Minderjährige, Eltern, Notare
Nein. Fehlt die Bestätigung, dass die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags rechtskräftig ist, liegt kein bloßer Formmangel vor, den Sie verbessern könnten, sondern ein inhaltlicher Mangel der Urkunde. Für einen solchen Mangel steht das Verbesserungsverfahren des Grundbuchsrechts nicht offen.
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Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Die fehlende Bestätigung der Rechtskraft der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Vertrags bildet keinen im Sinne des § 82a GBG verbesserungsfähigen Formmangel, sondern einen inhaltlichen Mangel im Sinne des § 26 Abs 2 GBG. Bei einem Inhaltsmangel einer Urkunde kann nicht nach § 82a Abs 5 GBG vorgegangen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126078 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 40/17v, 04.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 154 · Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses
- ABGB § 275
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 26
- GBG 1955 § 82a
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