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Wie viele Stunden am Tag brauche ich für einen Schwerarbeitsmonat?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionswerber, Pflegekräfte
Für einen Schwerarbeitsmonat kommt es darauf an, ob Sie die schwere Tätigkeit an mindestens 15 Tagen im Kalendermonat tatsächlich ausgeübt haben. Unterbrechungen der Arbeit bleiben außer Betracht, solange die Pflichtversicherung weiterläuft. Bei jener Art von Schwerarbeit, bei der es auf die psychische Belastung ankommt, zählt jeder Tag, an dem Sie die Tätigkeit verrichtet haben, ohne Rücksicht auf die Dauer der Arbeitszeit an diesem Tag.

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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Auch für die Ermittlung als Schwerarbeitsmonat nach § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV ist maßgeblich, ob eine Schwerarbeit darstellende Tätigkeit in dem Mindestmaß von 15 Tagen im Kalendermonat tatsächlich ausgeübt wurde, wobei Arbeitsunterbrechungen außer Betracht bleiben, solange die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung weiter besteht. Da in § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV auf die Dauer der Arbeitszeit nicht Bezug genommen, sondern an die psychische Belastung angeknüpft wird, kommt es bei dieser tageweisen Betrachtung nicht auf die Dauer der an dem jeweiligen Tag geleisteten Arbeitszeit an. Jeder Tag, an dem eine Tätigkeit nach § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV verrichtet wurde, zählt daher als Tag im Sinne des § 4 SchwerarbeitsV.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130802 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

SchwerarbeitsV §1 Abs1 Z5; SchwerarbeitsV §4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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