Wer zahlt die Reparatur der Fenster meiner Wohnung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 14.06.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126206 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 249/15a, 14.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 28 · Ordentliche Verwaltung
- WEG 2002 § 30 · Minderheitsrechte und Anzeigepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Wohnungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung kann die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters nicht durch Vertrag abbedungen werden. Für Geräte wie Durchlauferhitzer, Elektroboiler oder Thermen gilt das nicht. Wurde deren Reparatur oder Erneuerung im Vertrag auf Sie überwälzt, ist diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam.
Nein. Zwingend ist die Erhaltungspflicht des Vermieters innerhalb der Wohnung nur bei ernsten Schäden des Hauses. Sonstige Arbeiten, die nötig wären, um die Wohnung brauchbar zu machen, fallen nicht darunter; die reine Oberflächengestaltung wie Ausmalen oder Tapezieren ist auch bei hohen Kosten nie Sache des Vermieters. Für die allgemeinen Teile des Hauses gilt das nicht.