Wer muss die Fenster und Rollläden der Wohnung erhalten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lichtkuppel.OGH 5 Ob 122/17b, 20.11.2017
- Hier: Mit Holz verkleidete FassadenteileOGH 5 Ob 212/13g, 20.05.2014
- Hier: Steigleitungen.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Es ist für die Frage der Erhaltungspflicht an allgemeinen Teilen gleichgültig, ob deren Ergebnis nur in einem (bestimmten) Bestandobjekt spürbar wird.OGH 5 Ob 129/10x, 21.10.2010
- Dies gilt selbst dann, wenn diese an in Sondernutzung stehende Flächen angrenzt.OGH 5 Ob 78/10x, 15.07.2010
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Eine Balkontüre gehört zur Außenhaut des Gebäudes und damit zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft.OGH 5 Ob 183/09m, 15.12.2009
- Außenfenster sind den allgemeinen Teilen der Liegenschaft zuzuordnen.OGH 5 Ob 132/09m, 15.09.2009
- Gerade bei Bereichen, die die räumliche Grenze zwischen Wohnungseigentumsobjekt und allgemeinen Teilen betreffen, können sich Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben. Insbesondere Arbeiten an Balkonen und Terrassen stellen solche Grenzfälle dar, die einer Einzelfallbeurteilung bedürfen, die sich vornehmlich an der Art und Funktion der zu sanierenden Bereiche orientiert.OGH 5 Ob 154/08w, 04.11.2008
- Bei der Beurteilung, was im Einzelnen zu dieser „Außenhaut" gehört, hat die Rechtsprechung bislang neben räumlichen, auch (ansatzweise) funktionelle (wertende) Kriterien einfließen lassen.OGH 5 Ob 154/08w, 04.11.2008
- Die Außenfassade stellt einen allgemeinen Liegenschaftsteil dar.OGH 5 Ob 180/08v, 26.08.2008
- Alles, was nicht funktional nur einem einzigen oder einer begrenzten Zahl von Mietgegenständen zugeordnet ist, ist allgemeiner Teil des Hauses ist. So werden mehrfunktionale Einrichtungen wie Trennwände oder Decken zwischen Mietgegenständen, Steigleitungen oder Abwasserstränge zu allgemeinen Teilen des Hauses gezählt. Funktional bleibt eine Außenwand allgemeiner Teil des Hauses, selbst wenn sich daran ein vom Mieter gemieteter Hof anschließt.OGH 5 Ob 45/03h, 31.03.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 32.
- OGH 5 Ob 13/25k, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 203/23y, 25.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 179/23a, 21.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 154/20p, 15.04.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 212/20t, 01.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 175/20h, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/19k, 31.07.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 79/18f, 12.06.2018
- OGH 5 Ob 198/17d, 20.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 28 · Ordentliche Verwaltung
- WEG 2002 § 29 · Außerordentliche Verwaltung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Austausch alter Holzfenster gegen neue Kunststofffenster kann eine Erhaltungs- oder eine Verbesserungsarbeit an allgemeinen Teilen des Hauses sein. Liegen deren Voraussetzungen vor, müssen Sie die Arbeiten dulden. Bei dieser Form der Duldungspflicht findet keine Abwägung Ihrer Interessen statt.
Nein. Zwingend ist die Erhaltungspflicht des Vermieters innerhalb der Wohnung nur bei ernsten Schäden des Hauses. Sonstige Arbeiten, die nötig wären, um die Wohnung brauchbar zu machen, fallen nicht darunter; die reine Oberflächengestaltung wie Ausmalen oder Tapezieren ist auch bei hohen Kosten nie Sache des Vermieters. Für die allgemeinen Teile des Hauses gilt das nicht.