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Verletze ich eine Marke, wenn ich privat etwas verkaufe?

günstig für Privatverkäufer betrifft Markeninhaber, Onlineverkäufer, Vereine, Unternehmer
Nein, solange Sie wirklich nur privat handeln. Eine Markenverletzung setzt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, also ein Verhalten, das objektiv geeignet ist, eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern. Gehen Umfang und Häufigkeit Ihrer Verkäufe über den privaten Bereich hinaus, handeln Sie geschäftlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Eine Markenverletzung setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das beanstandete Verhalten objektiv geeignet ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern und nicht eine andere Zielsetzung bei objektiver Betrachtung eindeutig überwiegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126548 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

MSchG §10; UWG §1 Abs1 Z1 C5b

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