Muss der angemessene Unterhalt über dem Existenzminimum liegen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 26.09.2016 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2011)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Ermittlung der Höhe des Abzugs nach Billigkeit sind auch Anlass und Grund der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.OGH 4 Ob 82/16m, 26.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 82/16m, 26.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §67 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, sinngemäß. Auch beim Unterhalt nach Billigkeit wird darauf abgestellt, was jemand bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte. Ein Anspruch besteht außerdem nur, wenn Sie Ihren Unterhalt nicht selbst decken können.
Der Vorschuss ist doppelt begrenzt. Er darf den tatsächlichen gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht übersteigen, auch wenn im Titel ein höherer Betrag steht. Zusätzlich gilt der gesetzliche Höchstbetrag.