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Muss der angemessene Unterhalt über dem Existenzminimum liegen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Geschiedene, Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Der angemessene Unterhalt soll höher sein als der notdürftige Unterhalt, also mehr als das Existenzminimum. Wird ein Abzug nach Billigkeit ermittelt, sind dabei auch Anlass und Grund Ihrer Bedürftigkeit zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 26.09.2016 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2011)

Der „angemessene Unterhalt“ soll höher als der notdürftige Unterhalt (das Existenzminimum) sein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EheG §67 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Eigene Anstrengung beim Unterhalt nach Scheidung

Ja, sinngemäß. Auch beim Unterhalt nach Billigkeit wird darauf abgestellt, was jemand bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte. Ein Anspruch besteht außerdem nur, wenn Sie Ihren Unterhalt nicht selbst decken können.

günstig für Unterhaltspflichtiger Höhe des Unterhaltsvorschusses

Der Vorschuss ist doppelt begrenzt. Er darf den tatsächlichen gesetzlichen Unterhaltsanspruch nicht übersteigen, auch wenn im Titel ein höherer Betrag steht. Zusätzlich gilt der gesetzliche Höchstbetrag.

Verwandte Fragen

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