Was steckt hinter einem Vertrag über Energieeinsparung?
betrifft Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Unternehmer, Mieter
Bei solchen Verträgen setzt ein Unternehmen auf Ihrer Liegenschaft Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Energieversorgung um. Es finanziert diese Maßnahmen über seine Bank vor und holt sich das Geld über die eingesparte Energie oder die Energiepreise zurück. Alle diese Verträge laufen über mehrere Jahre.
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Contractingmaßnahmen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass ein Unternehmer (Contractor) Energiesparmaßnahmen oder die Energieversorgung auf einer Liegenschaft des Kunden verwirklicht, wobei diese Maßnahmen durch die Bank des Contractors vorfinanziert worden und sich der Contractor aus den erwarteten Energieeinsparungen oder den zu lukrierenden Energiepreisen refinanziert. Wesentliches Element aller Contracting‑Verträge ist eine mehrjährige Laufzeit.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zuordnung des sachenrechtlichen Eigentums an der errichteten Wärmebereitungsanlage kann je nach „Contracting-Modell“ unterschiedlich sein. Das Eigentum kann beim Contractor bleiben, die Wohnungseigentümer können nach einer gewissen Zeit Miteigentum erwerben, oder der Bauträger erwirbt Eigentum an der Anlage und überträgt sie unter Belastung durch die Nutzungsrechte des Contractors ins Miteigentum der Erwerber.OGH 8 Ob 54/23h, 24.10.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126688 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 54/23h, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 988 · Kreditvertrag
- ABGB § 1053
- ABGB § 1090
- ABGB § 1165
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