Zählt eine Fassadendämmung als Erhaltungsarbeit am Haus?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine Heizungspumpe im Vorhaus der Anlage als Teil des Technik‑ und Verteilerkastens fällt in die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft nach § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002.OGH 5 Ob 230/13d, 13.03.2014
- Hier: Übersteigen des Reparaturaufwandes um rund 400.000 EUR.OGH 5 Ob 210/10h, 25.08.2011
- Die Erneuerung von (schadhaften) Außenfenstern gehört als Maßnahme der Erhaltung im Sinn des § 28 Abs 1 Z 1, 3 WEG 2002 zur ordentlichen Verwaltung.OGH 5 Ob 186/08a, 09.09.2008
- Dies gilt, wenn sich keine besonderen Finanzierungsprobleme stellen.OGH 5 Ob 255/03s, 10.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 10.
- OGH 5 Ob 128/23v, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 145/22t, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/22x, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 153/22v, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/22s, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 101/18y, 28.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 198/17d, 20.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 14 · Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
- WEG 2002 § 28 · Ordentliche Verwaltung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Außenfenster und Balkontüren zählen zur Außenhaut des Gebäudes und damit zu den allgemeinen Teilen des Hauses. Ihr Austausch ist eine Erhaltungsmaßnahme, auch wenn statt der alten Holzfenster neue aus Kunststoff eingebaut werden.
Weil auf den jeweils ortsüblichen Standard abzustellen ist, gehören zweckmäßige und wirtschaftlich gebotene Erneuerungsarbeiten an bestehenden Anlagen noch zur Erhaltung. Das gilt auch dann, wenn dabei erstmals ein mängelfreier Zustand hergestellt wird, alles vollständig erneuert wird oder dabei sogar Veränderungen vorgenommen werden.