Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 4 Ob 75/25w
Worum es ging: Wie werden Vertragsklauseln in einem Musterprozess geprüft?
Fachgebiete laut RIS: Klauselentscheidungen
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wird eine Klausel in einem Verfahren eines Verbandes geprüft, legt das Gericht sie in der für Kunden ungünstigsten möglichen Bedeutung aus. Erst danach wird geprüft, ob sie gegen ein Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
Wird eine Klausel im Verfahren eines Verbandes beanstandet, wird sie nicht auf ein zulässiges Maß zurechtgestutzt. Ist sie zu weit gefasst, fällt sie zur Gänze weg. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, die Klausel für den Verwender zu retten.
Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.
Der Konsumentenschutz greift, wenn auf der einen Seite ein Unternehmer und auf der anderen ein Verbraucher steht. Auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse im Einzelfall kommt es nicht an. Ein Geschäft fällt also nicht deshalb unter den Konsumentenschutz, weil zwischen den Parteien ein erhebliches Ungleichgewicht besteht.
Ob Sie Verbraucher sind, ergibt sich nur daraus, dass Sie nicht Unternehmer sind; es zählt allein, wer Vertragspartei ist. Sie verlieren den Schutz daher nicht dadurch, dass Sie sich beim Vertragsabschluss vorsichtshalber von einem Fachmann vertreten lassen.
Die Regel, nach der Ihr Schweigen nur unter bestimmten Bedingungen als Erklärung gewertet werden darf, kommt auch dann zum Tragen, wenn ein Vertragsverhältnis verlängert werden soll.
Eine Klausel, mit der Sie der Weitergabe aller Daten rund um Ihr Konto an zentrale Stellen zustimmen, ist unklar und daher unzulässig. Sie lässt nämlich nicht erkennen, wie weit Ihre Zustimmung reicht.
Eine Klausel muss für Sie durchschaubar sein. Daraus kann sich eine Pflicht zur Vollständigkeit ergeben, wenn sonst unklar bliebe, welche Auswirkungen die Klausel für Sie hat.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft übt in der Regel keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und gilt daher als Verbraucher, etwa bei der Kündigung eines Versicherungsvertrags. Daran ändert weder ihre Rechtspersönlichkeit noch der Umstand etwas, dass sie beim Vertragsabschluss durch den Verwalter vertreten wird.
Die Verwaltung vermieteter Eigentumswohnungen gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Wohnungseigentumsverwalters. Die dafür anfallenden Kosten sind kein Aufwand der Liegenschaft; dasselbe gilt für die Verwaltung von Garagen und Abstellplätzen. Diese Kosten trägt allein der betroffene Wohnungseigentümer oder Nutzungsberechtigte.
Stützt das Gericht zweiter Instanz seine Entscheidung zusätzlich auf eine Begründung, die für sich allein tragfähig ist, müssen Sie auch diese in Ihrem außerordentlichen Rechtsmittel bekämpfen. Sonst bleibt die Entscheidung schon aus diesem Grund bestehen.
Eine Vertragsbestimmung ist für Sie nicht verbindlich, wenn sie Sie unangemessen lange an den Vertrag bindet. Wie lang zu lang ist, wird im Einzelfall durch Abwägung der wesentlichen Umstände beurteilt. Wählen Sie eine Variante mit besonders niedriger monatlicher Zahlung, kann auch eine lange Mindestdauer zulässig sein.
Ob eine Vertragsbestimmung eigenständig ist, hängt nicht davon ab, wie das Klauselwerk gegliedert ist. Auch in einem einzigen Punkt oder Satz können zwei unabhängige Regelungen stecken. Entscheidend ist, ob man sie getrennt voneinander wahrnehmen kann; dann darf jede für sich beurteilt werden.
Eine Preisänderungsklausel muss schon im Vertrag klar umschreiben, wovon eine Änderung abhängt. Allgemeine Formulierungen wie geänderte Abgaben oder gesetzlich bedingte Änderungen genügen nicht. Unzulässig ist eine solche Klausel auch deshalb, weil der Unternehmer dann sogar bei eigener Verzögerung erhöhen dürfte.
Ein Verweis auf eine andere Bestimmung oder auf eine Preisliste macht eine Klausel für sich allein noch nicht unzulässig. Im Einzelfall kann aber unklar sein, welche Folgen sich aus dem Zusammenspiel ergeben. Ist die Bestimmung, auf die verwiesen wird, unzulässig, so ist auch die verweisende Bestimmung unzulässig.
Es genügt nicht, dass der Text einer vorgefertigten Klausel formal lesbar ist. Inhalt und Tragweite müssen für Sie als Verbraucher durchschaubar sein. Eine Formel wie Kosten der Wiederveranlagung zum Geldmarktsatz, mindestens jedoch zwei Prozent erfüllt das nicht.
Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, was Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter genau sind. Man orientiert sich daher an der Umschreibung im deutschen Recht. Zwischen beiden Begriffen muss nicht unterschieden werden, weil gesetzwidrige Klauseln in beiden Fällen dieselben Folgen haben.
Trägt ein Unternehmen bei einem Dauervertrag ein hohes wirtschaftliches Risiko, weil es Leistungen vorfinanziert, darf es seine Vertragspartner längere Zeit binden. Nur so kann es sein Risiko durch eine sachgerechte Kalkulation begrenzen.
Grundsätzlich verwendet nur derjenige die Geschäftsbedingungen, der selbst Vertragspartei ist. Hat ein Unternehmen aber die Rechte und Pflichten aus den Verträgen seiner Tochtergesellschaften übernommen und war es maßgeblich in die Vertragsgestaltung eingebunden, kann auch es auf Unterlassung geklagt werden. Dass die Bedingungen der Töchter ebenfalls geklagt werden, ändert daran nichts.
Bei solchen Verträgen setzt ein Unternehmen auf Ihrer Liegenschaft Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Energieversorgung um. Es finanziert diese Maßnahmen über seine Bank vor und holt sich das Geld über die eingesparte Energie oder die Energiepreise zurück. Alle diese Verträge laufen über mehrere Jahre.
Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.
Wenn das Berufungsgericht die Entscheidung über die Kosten aufschiebt, ist auch das Höchstgericht daran gebunden. Über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens entscheidet dann das Gericht erster Instanz. Sie erfahren die endgültige Kostenverteilung also erst am Ende des Verfahrens.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 29.11.2024, 16 Cg 4/23x-27
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 24.02.2025, 33 R 29/25i-37.1
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1336 ABGB § 879 KSchG Art. 1 KSchG § 10 KSchG § 15 KSchG § 28 KSchG § 28a KSchG § 29 KSchG § 30 KSchG § 5a KSchG § 6 WEG 2002 § 20
Entscheidungstext
192 Absätze, 68.851 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
16.12.2025
Geschäftszahl
4Ob75/25w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Istjan, LL.M., Mag. Waldstätten, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Partei Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1041 Wien, vertreten durch Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei * GmbH, *, vertreten durch die Polak & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert zuletzt 18.977,78 EUR) und Urteilsveröffentlichung (Streitwert 4.400 EUR; Gesamtstreitwert 23.377,78 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. Februar 2025, GZ 33 R 29/25i-37.1, womit infolge Berufung der klagenden und der beklagten Partei das Endurteil des Handelsgerichts Wien vom 29. November 2024, GZ 16 Cg 4/23x-27, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Über die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Erstgericht zu entscheiden.
Text
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