Wer gibt mir sichergestellte Sachen wieder heraus?
betrifft Beschuldigte, Eigentümer, Geschädigte
Solange nur ermittelt wird, ordnet die Staatsanwaltschaft die Ausfolgung sichergestellter Gegenstände an. Ist bereits Anklage erhoben und läuft das Hauptverfahren, entscheidet darüber das Gericht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Für die Anordnung der Ausfolgung (bloß) sichergestellter Gegenstände ist im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, im Hauptverfahren jedoch das Gericht zuständig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Amtshaftungsverfahren.OGH 1 Ob 130/17z, 30.08.2017
- Hier: Amtshaftungsverfahren. Rechtswidrige Ausfolgung eines zuvor (rechtswidrig) sichergestellten KfZ-Anhängers durch die Staatsanwaltschaft an jemand, der offensichtlich nicht zur Innehabung berechtigt war (vgl § 114 Abs 2 StPO).OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 130/17z, 30.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 113
- StPO § 114
- StPO § 210 · Die Anklage
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