Zum Inhalt springen

Wer gibt mir sichergestellte Sachen wieder heraus?

betrifft Beschuldigte, Eigentümer, Geschädigte
Solange nur ermittelt wird, ordnet die Staatsanwaltschaft die Ausfolgung sichergestellter Gegenstände an. Ist bereits Anklage erhoben und läuft das Hauptverfahren, entscheidet darüber das Gericht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Für die Anordnung der Ausfolgung (bloß) sichergestellter Gegenstände ist im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, im Hauptverfahren jedoch das Gericht zuständig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Rückgabe sichergestellter Gegenstände
Strafrecht · Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände
Strafrecht · Rückgabe sichergestellter Gegenstände
Strafrecht · Rückgabe beschlagnahmter Sachen nach Freispruch
Strafrecht · Sachentziehung trotz Wiedererlangung