Bekomme ich meine beschlagnahmten Sachen nach dem Freispruch zurück?
günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Freigesprochene, Eigentümer
Ja. Wird das Strafverfahren eingestellt oder werden Sie freigesprochen, ist der beschlagnahmte Gegenstand an denjenigen zurückzugeben, gegen den sich die Beschlagnahme gerichtet hat. Anderes gilt nur, wenn wegen des Gegenstands ein eigenes Verfahren über seine Bedenklichkeit eingeleitet wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Wird ein Strafverfahren eingestellt oder der Beschuldigte freigesprochen, so ist der beschlagnahmte Gegenstand jener Person zurückzugeben, gegen die sich die Beschlagnahme richtet, sofern kein Bedenklichkeitsverfahren eingeleitet ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtswidrige Ausfolgung eines zuvor (rechtswidrig) sichergestellten KfZ-Anhängers durch die Staatsanwaltschaft an jemand, der offensichtlich nicht zur Innehabung berechtigt war (vgl § 114 Abs 2 StPO).OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017
- Hier erfolgte keine gerichtliche Beschlagnahme, sodass § 114 Abs 2 StPO über die Rückstellung sichergestellter Gegenstände bei Wegfall des Verwahrungsgrundes zur Anwendung kommt.OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116051 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 130/17z, 30.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 105/17y, 28.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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