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Was bekomme ich, wenn die Versicherung falsch beraten hat?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument
Verletzt der Versicherer schuldhaft seine Aufklärungspflicht, können Sie Ersatz dafür verlangen, dass Sie auf einen Schutz vertraut haben, der in Wahrheit nicht bestand. Angerechnet wird Ihnen aber ein eigenes Mitverschulden, wenn Sie die Versicherungsbedingungen nicht beachtet haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht (culpa in contrahendo) besteht im Versicherungsrecht der Anspruch auf das Vertrauensinteresse wegen des nicht gedeckten Risikos und zwar unter Mitberücksichtigung des Mitverschuldens des Versicherungsnehmers infolge Nichtbeachtung der Versicherungsbedingungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

VersVG §43; VersVG §44

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Aufklärung auch gegen eigene Interessen

Sie müssen alles Zweckdienliche tun, um den Hergang aufzuklären, und zwar auch dann, wenn Ihnen das selbst schadet. Die Versicherung soll dadurch sachgerecht über den Fall entscheiden können. Stellen Sie das Ereignis in einem wesentlichen Punkt unrichtig dar, verletzen Sie damit Ihre Aufklärungspflicht.

günstig für Versicherer Beratungspflicht des Versicherungsvertreters

Der Vertreter der Versicherung muss nicht selbst prüfen, ob die Bedingungen Ihren erkennbaren Bedarf vollständig abdecken. Sie müssen die Punkte ansprechen, über die Sie Auskunft brauchen. Sonst muss für ihn zumindest erkennbar sein, dass Sie sich etwas Falsches vorstellen.

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