Darf mir der Mietvertrag das Ausmalen beim Auszug auferlegen?
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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.08.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 143/17h, 24.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 9
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- MRG § 8 · Umfang des Benützungsrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine vorgedruckte Vertragsklausel, die Sie verpflichtet, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses weiß ausgemalt zurückzugeben, benachteiligt Sie einseitig und ist unwirksam. Das gilt in allen Mietverhältnissen. Zulässig bleibt eine Klausel, die nur verlangt, die Wohnung geräumt und gereinigt im Zustand wie bei der Anmietung zurückzugeben, wobei die normale Abnützung berücksichtigt wird.
Nicht ohne Weiteres. Außerhalb der zwingenden Regeln des Mietrechts darf die laufende Instandhaltung vertraglich auf Sie übertragen werden, und das umfasst auch die Erneuerung schuldlos schadhaft gewordener Einrichtungsgegenstände. Steht eine solche Abwälzung aber pauschal in vorgedruckten Bedingungen, ohne dass Sie dafür einen Ausgleich bekommen, ist sie unzulässig.