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Wird der Vorschuss erhöht, wenn der Vater im Schuldenverfahren ist?

günstig für Unterhaltsschuldner betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltsschuldner
Nicht unbedingt. Wird der Unterhalt für die Vergangenheit erhöht und die Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt, heißt das noch nicht, dass der Vorschuss angepasst wird. Läuft gegen den Unterhaltspflichtigen ein Abschöpfungsverfahren, können begründete Bedenken gegen die erhöhte Unterhaltspflicht bestehen, die einer Anpassung des Vorschusses entgegenstehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 13.10.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Trotz Feststellung (§ 188 Abs 2 IO) einer Forderung, die aus einem Rückstand aus einer bisher nicht titulierten Unterhaltserhöhung (für die Vergangenheit) resultiert, können bei Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens gegen den Unterhaltsschuldner begründete Bedenken im Sinne des § 7 Abs 1 Z 1 UVG entstehen, die einer Anpassung des bisher gewährten Unterhaltsvorschusses an die Erhöhung des Unterhaltstitels entgegenstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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